Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
Bei der Änderung der Steuerklassen von eingetragene Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, die im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben gelten dieselben Regelungen wie für Ehegatten.
- von beiden Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern unterzeichnetes Antragsformular
Es werden ggf. weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- im Inland wohnende eingetragene, nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerinnen/Lebenspartner
Weiterführende Links
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§ 2 Absatz 8 Einkommensteuergesetz (EStG) -
§ 38b Einkommensteuergesetz (EStG) -
§ 39 Einkommensteuergesetz (EStG) -
§ 39f Einkommensteuergesetz (EStG)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Finanzministerium
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
22.03.2016