Hundehaltung Abmeldung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
- ausgefülltes Abmeldeformular
Hinweise
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Kommunale Satzung
Weiterführende Links
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Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
26.08.2019