Wohngeld Änderung
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht :
- wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweis zur geänderten Miete oder Belastung
Hinweise
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung.
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FAQ zum Wohngeld (BMI) -
Wohngeld und Wohngeldrechner
Weiterführende Links
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§ 27 Wohngeldgesetz (WoGG) -
§ 28 Wohngeldgesetz (WoGG)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
29.07.2015