Reisepass Ausgabe
Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weiterführende Links
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Paßgesetz (PaßG) -
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe