Kinderreisepass Verlängerung
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Weiterführende Links
-
Wichtige Informationen bezüglich der Corona-Krise
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weiterführende Links
-
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
03.02.2012