Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.
- Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben
Weiterführende Links
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§ 15 Nr. 1 Paßgesetz (PaßG) -
§ 15 Abs. 4 Nr. 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
05.12.2013