Gewerbemüll Entsorgung
Gewerbebetriebe können ihren Restabfall
- in städtischen Abfallbehältern sowie
- in eigenen Behältern
sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weiterführende Links
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Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen -
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Verantwortlich für den Inhalt
AG Kommunenredaktion
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
15.11.2013