Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Weiterführende Links
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Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
- wieder gefundener Personalausweis
Weiterführende Links
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§ 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) -
§ 2 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
30.10.2013