Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weiterführende Links
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Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) -
Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
21.02.2013