Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung
Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
- Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
- Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
Weiterführende Links
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§ 10 Patentanwaltsordnung (PAO)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Justizministerium
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
13.09.2018