Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand: Erteilung
Deutscher Weinbrand darf nur mit einer Amtlichen Prüfungsnummer in den Verkehr gebracht werden. Zur Erteilung der Prüfungsnummer muss der Weinbrand analytisch untersucht werden.
Zur Analyse müssen mindestens 3 Flaschen des Weinbrands unentgeltlich beigefügt werden.
Weiterführende Links
-
Verordnung über bestimmte alkoholhaltige Getränke (AGeV)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
24.08.2010