Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung: Anzeige
Eingriffe oder Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, müssen bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
- ausgefülltes Formular "Anzeige Vorhaben nach dem TierSchG"
- Qualifikationsnachweis des Personals
Hinweise
Die Kenntnisnahme des/der Tierschutzbeauftragen ist erforderlich.
Weiterführende Links
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes -
§ 10 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Verantwortlich für den Inhalt
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
18.08.2010