Handwerkerkarte Ausstellung
Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die zuständige Stelle eine Bescheinigung aus (Handwerkerkarte).
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weiterführende Links
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§ 10 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO)
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
13.09.2018