Die Ernte in einem zugelassen Saatguterntebestand, einem Mutterquartier oder einer Samenplantage muss drei Werktage vor Beginn bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Die Ernte in einem zugelassen Saatguterntebestand, einem Mutterquartier oder einer Samenplantage muss drei Werktage vor Beginn bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.