Standplatzgenehmigung für Märkte
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.
- Antrag an die zuständige Stelle
- Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, auch ein formloser Antrag ist möglich.
Kommunale Marktsatzungen zuzüglich allgemeines Ordnungsrecht (z.B. Straßen und Wegerecht)
Weiterführende Links
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Gewerbeordnung
Verantwortlich für den Inhalt
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
05.11.2018