In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Es ist per Gesetz festgelegt, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist und für wen Versicherungsfreiheit gilt.
In Ausnahmefällen können Sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Die Ausnahmen gelten überwiegend für Personen, die zuvor versicherungsfrei waren und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen versicherungspflichtig werden. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie mit Ihrem Jahresbruttoeinkommen nicht mehr über, sondern unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Versicherungsfreiheit bedeutet, dass Sie sich
- freiwillig gesetzlich versichern oder
- einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließen müssen.
Wenn Sie von der Versicherungspflicht befreit sind, können Sie dies in der Regel nicht rückgängig machen. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist zum Beispiel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
