Entsendung von Arbeitnehmern
Welche Verfahren müssen bei der Entsendung von Mitarbeitern in ein anderes EU-Land eingehalten werden?
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen vor der Beschäftigung von Mitarbeitern in Deutschland in bestimmten Branchen eine Meldung abgeben. Nähere Informationen gibt es
- Welcher Behörde soll die Entsendung gemeldet werden?
Der Arbeitgeber muss die Meldung gegenüber der Generalzolldirektion abgeben. Die Meldung erfolgt auf dem
- Welche Informationen die Meldung enthalten sollte
Eine Übersicht über die Angaben, die die Meldung enthalten muss, findet sich
Informationen zu den Verfahrensvorschriften und zu den Arbeitsbedingungen, die Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beachten müssen, wenn sie Mitarbeiter vorübergehend in Deutschland beschäftigen, finden sich auf der
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
03.11.2020