Geistiges Eigentum
Antrag auf Erteilung eines Patents
- Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber das ausschließliche Recht gibt, über seine Erfindung zu verfügen.
- Patente können für Erfindungen aus allen Bereichen der Technik erteilt werden.
-
Patente werden erteilt für technische Erfindungen, die
- neu sind,
- auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und
- gewerblich anwendbar sind.
- Zur Erteilung eines Patents ist die Erfindung beim DPMA anzumelden.
- Dort wird auf Antrag geprüft, ob für die Erfindung ein Patent erteilt werden kann.
- Bei Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in Deutschland selbstständige Anmeldung möglich
- Bei Wohnsitz, Sitz und Niederlassung außerhalb Deutschlands ist eine Vertretung durch eine zur rechts-oder patentanwaltlichen Tätigkeit in Deutschland befugten Person notwendig
- Kostenpflichtig, Bearbeitungsdauer 2,5 - 3 Jahre
- Schutzdauer eines Patents beträgt bis zu 20 Jahre, kostenpflichtig
- Zuständig: Deutsches Patent- und Markenamt
Anmeldung einer Marke
- Schutz der eigenen Marke durch Eintragung im Markenregister
- Markenrechtsfähigkeit des Zeichens, Prüfung der Markenanmeldung
- Eine Marke dient grundsätzlich der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen
- Schutzrecht unter anderem für Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben, Hologramme, Muster, Kennfäden, Bewegungszeichen, Positionszeichen, Multimediazeichen, dreidimensionale Gestaltungen, Klänge oder sonstige Zeichen
- Vorab gründlich informieren, ob ähnliche oder identische Marke bereits eingetragen ist
- Bei Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in Deutschland selbstständige Anmeldung möglich
- Bei Wohnsitz, Sitz und Niederlassung außerhalb Deutschlands ist eine Vertretung durch eine zur rechts-oder patentanwaltlichen Tätigkeit in Deutschland befugten Person notwendig
- Kostenpflichtig, Bearbeitungsdauer: 3-4 Monate, wenn schutzfähig
- Markenschutz zunächst für 10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar, kostenpflichtig
- Zuständig: Deutsches Patent- und Markenamt
Anmeldung eines Designs
- Schutz von Designs durch Eintragung im Designregister.
- Eingetragene Designs schützen die Gestaltung von zwei- oder dreidimensionalen Erzeugnissen (beispielsweise Stoffe, Bekleidung, Fahrzeuge oder Möbel, aber auch Logos und Grafiken).
- Geschützt wird die Erscheinungsform, also die Form- und Farbgebung von Erzeugnissen einschließlich Linien, Konturen, Oberflächenstrukturen etc.
- Anmeldung kostenpflichtig
- Designschutz entsteht nur, wenn das Design zum Zeitpunkt der Anmeldung neu ist und Eigenart aufweist (wird bei der Eintragung des Designs in das Designregister nicht geprüft).
- Daher sollte sich der Anmelder vorab informieren, ob bereits identische oder sehr ähnliche Designs veröffentlicht sind.
- Nach Eintragung ins Designregister hat der Inhaber des Designs das ausschließliche Recht, das eingetragene Design zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu nutzen.
- Bei Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in Deutschland selbstständige Anmeldung möglich
- Bei Wohnsitz, Sitz und Niederlassung außerhalb Deutschlands ist eine Vertretung durch eine zur rechts-oder patentanwaltlichen Tätigkeit in Deutschland befugten Person notwendig
- Designschutz kann bis zu 25 Jahre aufrechterhalten werden. (Aufrechterhaltung des Schutzes nach jeweils 5 Jahren), kostenpflichtig
- Zuständig: Deutsches Patent- und Markenamt
Anmeldung eines Gebrauchsmusters
- Gebrauchsmusterfähigkeit der Erfindung, in erster Linie formelle Prüfung der Gebrauchsmusteranmeldung
- Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber nach Eintragung in das Gebrauchsmusterregister das ausschließliche Recht gibt, über seine Erfindung zu verfügen.
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Schutzfähig sind technische Erfindungen, die
- neu sind,
- auf einem erfinderischen Schritt beruhen und
- gewerblich anwendbar sind.
- Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit werden im Eintragungsverfahren nicht geprüft.
- Kein Gebrauchsmusterschutz insbesondere für Verfahrenserfindungen.
- Bei Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in Deutschland selbstständige Anmeldung möglich
- Bei Wohnsitz, Sitz und Niederlassung außerhalb Deutschlands ist eine Vertretung durch eine zur rechts-oder patentanwaltlichen Tätigkeit in Deutschland befugten Person notwendig
- Eintragungsantrag kostenpflichtig; Bearbeitungsdauer ca. 1-3 Monate
- Schutzdauer eines Gebrauchsmusters beträgt maximal 10 Jahre. (Aufrechterhaltung des Schutzes nach dem 3., 6. und 8. Jahre), kostenpflichtig
- Zuständig: Deutsches Patent- und Markenamt
Erwerb einer Lizenz zur Vervielfältigung
Patentrecht
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Unverbindliche Lizenzinteresseerklärung:
- reine Information möglicher Lizenznehmer über Bereitschaft zur Lizenzvergabe
- Eintragung im Patentregister und Veröffentlichung im Patentblatt
- Widerruf jederzeit möglich
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Verbindliche Lizenzbereitschaftserklärung:
- Bereiterklärung des Patentanmelders oder inhabers gegenüber dem DPMA jedermann die Benutzung der Erfindung gegen angemessene Vergütung zu gestatten
- Vorlage der Erklärung im Original bzw. in elektronischer Form über DPMAdirektPro
- Eintragung im Patentregister und Veröffentlichung im Patentblatt
- Schriftliche Rücknahme und Rücknahme über DPMAdirektPro möglich, solange dem Patentinhaber eine Benutzungsabsicht noch nicht angezeigt wurde.
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Ausschließliche Lizenz
- Im Rahmen eines Vertrags mit dem Patentanmelder/-inhaber vom Lizenznehmer erworbenes gegen jedermann wirkendes Ausschlussrecht
- Eintragung im Patentregister gegen Gebühr, keine Veröffentlichung im Patentblatt
Markenrecht
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Unverbindliche Lizenzbereitschaftserklärung:
- reine Information möglicher Lizenznehmer über Bereitschaft zur Markenlizenzierung
- Eintragung im Markenregister
- Rücknahme jederzeit möglich
- Markenlizenz:
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Markeninhaber können:
- Nutzungsrechte einer Person überlassen (ausschließliche Lizenz) oder mehrere Lizenzen gleichen Inhalts an verschiedene Personen vergeben (einfache Lizenz)
- Lizenzen für das gesamte Inland oder nur für ein Teilgebiet von Deutschland einräumen
- das Recht zur Nutzung der Marke zeitlich befristet oder unbefristet erteilen
- die Lizenz für alle eingetragenen Waren bzw. Dienstleistungen oder nur für einen Teil der geschützten Waren bzw. Dienstleistungen gewähren
Designrecht
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Unverbindliche Lizenzvergabeerklärung:
- reine Information möglicher Lizenznehmer über Bereitschaft zur Lizenzvergabe
- Eintragung im Designregister und Veröffentlichung
- Widerruf jederzeit möglich
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Lizenz
- Nutzungsrechte einer Person überlassen (ausschließliche Lizenz) oder mehrere Lizenzen gleichen Inhalts an verschiedene Personen vergeben (einfache Lizenz)
- Lizenzen für das gesamte Inland oder nur für ein Teilgebiet von Deutschland einräumen
Gebrauchsmusterrecht
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Unverbindliche Lizenzinteresseerklärung:
- reine Information möglicher Lizenznehmer über Bereitschaft zur Lizenzvergabe
- Eintragung im Gebrauchsmusterregister und Veröffentlichung im Patentblatt
- Widerruf jederzeit möglich
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Lizenz
- Nutzungsrechte einer Person überlassen (ausschließliche Lizenz) oder mehrere Lizenzen gleichen Inhalts an verschiedene Personen vergeben (einfache Lizenz)
- Lizenzen für das gesamte Inland oder nur für ein Teilgebiet von Deutschland einräumen
Antrag auf Erteilung eines Patents
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Merkblatt für Patentanmelder" des DPMA - Informationsbroschüre "Patente Eine Informationsbroschüre zum Patentschutz" des DPMA
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Kostenmerkblatt " des DPMA -
Informationsblatt "
Hinweise zu Gebühren in Patentsachen " des DPMA -
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Tipps für Ihre Patentanmeldung " des DPMA -
Formulare zur Patentanmeldung
Anmeldung einer Marke
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Merkblatt für Markenanmelder , W7731/7.20 -
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Tipps für Ihre Markenanmeldung " des DPMA -
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So tragen Sie zu einer zügigen Bearbeitung Ihrer Markenanmeldung bei " des DPMA -
Informationsbroschüre "
Marken Eine Informationsbroschüre zum Markenschutz " des DPMA -
Bekanntgabe der beim DPMA lesbaren Datenträgertypen und Formatierungen für Markendarstellungen (§ 6a MarkenV) vom 10. Januar 2020 -
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Wie reichen Sie die Markendarstellung ein " des DPMA -
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Zahlungshinweise Marken " des DPMA
Anmeldung eines Designs
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Merkblatt für Designanmelder" des DPMA -
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Designs Eine Informationsbroschüre zum Designschutz " des DPMA -
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Kostenmerkblatt " des DPMA -
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Gebühren und Auslagen für Designs" des DPMA
Anmeldung eines Gebrauchsmusters
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Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder " des DPMA -
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Gebrauchsmuster Eine Informationsbroschüre zum Gebrauchsmusterschutz " -
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Erwerb einer Lizenz für Vervielfältigung
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Merkblatt für Patentanmelder " des DPMA -
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Lizenzen und Bereitschaftserklärungen " des DPMA -
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Merkblatt für Designanmelder " des DPMA -
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Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder " des DPMA
Verantwortlich für den Inhalt
Deutsches Patent- und Markenamt
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
18.08.2020