Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Besteuerung gegen ein Doppelbesteuerungsabkommen verstößt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Verständigungsverfahren beantragen.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Besteuerung gegen ein Doppelbesteuerungsabkommen verstößt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Verständigungsverfahren beantragen.