Luftverkehrsunternehmen sind verpflichtet, sich beim zuständigen Hauptzollamt für die Luftverkehrsteuer registrieren zu lassen. Steuerliche Beauftragte für Luftverkehrsunternehmen müssen eine Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.
Luftverkehrsunternehmen sind verpflichtet, sich beim zuständigen Hauptzollamt für die Luftverkehrsteuer registrieren zu lassen. Steuerliche Beauftragte für Luftverkehrsunternehmen müssen eine Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.