Schadensfall bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln anzeigen
In Ihrem Betrieb oder Gebäude kam es durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnischen Einrichtungen zu einem Schaden an bestimmten Anlagen. Dies müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
In Ihrem Betrieb oder Gebäude kam es durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnischen Einrichtungen zu einem Schaden an bestimmten Anlagen. Dies müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Zu diesen bestimmten Arbeitsmitteln gehören überwachungsbedürftige Anlagen, Krane, Flüssiggasanlagen oder maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik.
keine
Voraussetzungen
Durch das Versagen von einem Bauteil oder einer sicherheitstechnischen Einrichtung, kam es zu einem Schaden an bestimmten Anlagen. Zu diesen bestimmten Arbeitsmitteln gehören überwachungsbedürftige Anlagen, Krane, Flüssiggasanlagen oder maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik.Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.- Sie reichen die Anzeige schriftlich oder per E-Mail ein.
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