Personenschaden durch einen Unfall bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln anzeigen
In Ihrem Betrieb oder Gebäude wurde ein Mensch bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch durch bestimmte Arbeitsmittel getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Zu diesen bestimmten Arbeitsmitteln gehören überwachungsbedürftige Anlagen, Krane, Flüssiggasanlagen oder maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik.
Zu diesen bestimmten Arbeitsmitteln gehören überwachungsbedürftige Anlagen, Krane, Flüssiggasanlagen oder maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik.
keine
Voraussetzungen
Ein Mensch wurde durch bestimmte Arbeitsmittel getötet oder erheblich verletzt. Zu diesen bestimmten Arbeitsmitteln gehören überwachungsbedürftige Anlagen, Krane, Flüssiggasanlagen oder maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik.Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.- Sie reichen die Anzeige schriftlich oder per E-Mail ein.
- Die Anzeige wird geprüft.
- Der Unfall wird ggf. untersucht.
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