Führerschein, Internationaler Führerschein beantragen, Kundenzentrum Hamburg-City
Der internationale Führerschein kann neben den LBV-Dienststellen auch im Kundenzentrum Hamburg-City beantragt werden.
- den gültigen EU-Kartenführerschein
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden den elektronischen Aufenthaltstitel
- ein biometrisches Passfotos 35 x 45 Millimeter
Voraussetzungen
Der Antrag ist nur möglich,
- wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Beantragung des Führerscheins seinen Hauptwohnsitz in Hamburg hat und
- der Führerschein im neuen EU-Kartenformat vorliegt und nicht vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde.
Sollten Sie noch einen der alten grauen oder rosa Führerscheine haben, muss dieser zunächst in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Link "LBV Führerscheintausch" (siehe unten).
Hinweise
Gültigkeitsdauer
Der Internationale Führerschein ist für maximal drei Jahre gültig. Wenn allerdings eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D mit eingetragen werden soll, deren Frist geringer als drei Jahre ist, verkürzt sich auch der internationale Führerschein auf die Frist der eingetragenen Klassen C oder D.
Beantragung mit Vollmacht
Beantragung mit Vollmacht nur direkt beim LBV.
Verlängerung
Der Internationale Führerschein kann nicht verlängert werden.
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über www.hamburg.de/kundenzentrum. Alternativ können Sie unter der 040 115 einen Termin buchen.
§ 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25b.html); Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html)
Weiterführende Links
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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