Ballastwasser - Anzeige zur Einleitung
Mit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser anzeigen und überprüfen zu lassen.
Mit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser gemäß den §§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i.V.m. dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) sowie Hafenverkehrsordnung §41 a-c anzeigen und überprüfen zu lassen.
Voraussetzungen
Hinweise
§§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
Hafenverkehrsordnung §41 a-c.
Verantwortlich für den Inhalt
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe