Elektroschrott entsorgen
Elektro- Altgeräte dürfen für eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung nur an zugelassenen Sammel- und Rücknahmestellen abgegeben werden.
Elektro-Altgeräte dürfen nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden.
Elektro-Altgeräte dürfen nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden.
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden. Die Trägerschaft der öffentlich-rechtlichen Entsorgung (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen herstellenden und vertreibenden Unternehmen zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten. In der Freien und Hansestadt Hamburg ist dafür die Stadtreinigung Hamburg zuständig.
Für die fachgerechte Entsorgung ihres E-Schrotts nutzen Sie in Hamburg:
Die Entsorgung wird von Ihnen schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für Sie kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Für die fachgerechte Entsorgung ihres E-Schrotts nutzen Sie in Hamburg:
- die Recyclinghöfe (für fast alle Arten von Elektrogeräten)
- die speziellen Depotcontainer (nur für Kleingeräte)
- die mobile Problemstoffsammlung (nur für Kleingeräte)
- die Sperrmüllabfuhr.
Die Entsorgung wird von Ihnen schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für Sie kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
keine Unterlagen erforderlich.
Voraussetzungen
Beachten Sie bitte vor der Entsorgung:- Entfernen Sie unbedingt Batterien und Akkus aus Elektro- und Elektronikaltgeräten, die nicht fest im Gerät verbaut sind und entsorgen Sie diese über die Batteriesammlung.
- Für die Löschung personenbezogener Daten auf den abzugebenden Elektrogeräten, z.B. auf Festplatten, sind Sie als nutzende Person selbst verantwortlich.
Nachtspeicherheizungen enthalten gefährliche Schadstoffe:
- Entsorgung erfolgt nur über Stadtreinigung Hamburg.
- Dämmstoffe (zum Beispiel Asbest, Mineralwolle). Eingeatmete Feinstäube können Krebs oder Asbestose erregen.
- chromhaltige Speichersteine: freigesetzte giftige Chromate gefährden das Grundwasser
Hinweise
- Bitte beachten Sie, dass Groß- und Internethandelnde mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmeter Elektro-Altgeräte seit 2016 zurücknehmen müssen.
- Bitte übergeben Sie Ihre Elektroaltgeräte ausschließlich den autorisierten Mitarbeitenden auf den Recyclinghöfen.
- Bitte geben
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/
Weiterführende Links
-
Stadtreinigung - Kontakt -
Wohin mit dem Elektroschrott (Stadtreinigung Hamburg)
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft oder die Stadtreinigung Hamburg.
Verantwortlich für den Inhalt
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe