Blindenführhund beantragen
Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.
Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.
Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht.
Voraussetzungen
- Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
- Verordnung durch den Augenarzt
- Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
- Persönliche Eignung der hundehaltenden Person
- Täglicher Auslauf
- Hundehaltende Person muss ein Mobilitätstraining absolviert haben
Hinweise
Keine
Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 und 4 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/anlage_11.html
§ 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
§ 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Bitte wenden Sie sich zum detaillierten Verfahrensablauf an Ihre Krankenkasse.
Verantwortlich für den Inhalt
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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