Einkommensteuer Festsetzung
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz.
Einkommensteuererklärung
Voraussetzungen
Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus- Land- und Forstwirtschaft,
- Gewerbebetrieb,
- selbstständiger Arbeit,
- nichtselbstständiger Arbeit,
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung sowie
- sonstigen Einkünfte wie z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Hinweise
KeineWeiterführende Links
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Steuerformulare Bundesfinanzministerium -
ELSTER-Startseite -
Weiterführende Informationen zu steuerlichen Themen
- Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen.
- Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
- Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.
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