Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich (Midijob)
- Das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich ist voll steuerpflichtig und nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) zu versteuern.
- Arbeitnehmer/innen mit einem Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich sind in allen Bereichen der Sozialversicherung versicherungspflichtig, müssen aber nur einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen.
- Nähere Auskünfte zur steuerrechtlichen und zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung sind in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen Broschüre zu finden (siehe Links).
Keine
Voraussetzungen
Beschäftigte mit regelmäßigem Arbeitsentgelt von 450,01 € bis 1.300,00 € im MonatHinweise
Bis einschließlich 30.06.2019 belief sich die Entgeltobergrenze auf 850,00 € im Monat.Statt "Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich" hieß es "Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone".
Weiterführende Links
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Informationen zur geringfügigen Beschäftigung und Beschäftigung im Übergangsbereich -
Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
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