Umsatzsteuervoranmeldung, allgemeine Informationen
Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Die Voranmeldungen müssen dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden.
Elektronisch übermittelte Umsatzsteuer-Voranmeldung
Hinweise
- Für weitere Informationen zum Voranmeldungszeitraum sowie zu den Abgabefristen siehe Links.
- Wenn das Unternehmen (umsatz-)steuerlich noch nicht geführt wird, ist die Neugründungsstelle des Finanzamtes zuständig
- Für Bescheinigungen in Steuersachen oder Ansässigkeitsbescheinigungen ist die persönliche Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsdienststelle zuständig.
§ 18 Umsatzsteuergesetz
Weiterführende Links
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ELSTER-Startseite -
Umsatzsteuervoranmeldung, Voranmeldungszeitraum -
Umsatzsteuervoranmeldung, Abgabefrist
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