Umsatzsteuervoranmeldung, Abgabefrist
Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
Die Voranmeldungen müssen dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden.
Die Voranmeldungen müssen dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden.
Keine
Hinweise
Die Voranmeldungen müssen spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums beim Finanzamt eingehen. Bis zu diesem Tag muss auch die errechnete Zahllast bei der Steuerkasse Hamburg eingegangen sein. Bei verspäteter Zahlung entstehen automatisch Säumniszuschläge.Errechnet sich aus der Voranmeldung ein Erstattungsanspruch, erfolgt - ggfs. nach Prüfung durch das Finanzamt - eine Kontengutschrift in entsprechender Höhe.
§ 18 Umsatzsteuergesetz
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Umsatzsteuervoranmeldung, Voranmeldungszeitraum
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