Steueridentifikationsnummer, Mitteilung (Finanzämter)
Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen.
Die persönliche steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) können Sie in folgenden Dokumenten sehen:
- Einkommensteuerbescheid
- Lohnsteuerbescheinigung
- Informationsschreiben des Finanzamtes über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (versendet im Oktober/November 2011)
Keine
Voraussetzungen
- Ein im Inland angemeldeter Wohnsitz
Hinweise
Die örtlichen Finanzämter können keine steuerlichen Identifikationsnummern vergeben und können keinen Einfluss auf das Vergabeverfahren des Bundeszentralamtes für Steuern nehmen.Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.
Weiterführende Links
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Sonstige Anfragen zur steuerlichen Identifikationsnummer -
Informationen zur steuerlichen Identifikationsnummer -
Finanzamt (mein zuständiges) -
Die steuerliche Identifikationsnummer, BZSt
- Die Identifikationsnummer (IdNr) wird Ihnen nach Ihrer Geburt oder bei Ihrem erstmaligem Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland automatisch vom BZSt per Brief mitgeteilt, sobald die Meldebehörde die benötigten Daten an das BZSt übermittelt hat.
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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