ELStAM, Arbeitnehmer, Faktorverfahren
Anstelle der Steuerklassenkombination IV / IV oder III / V können Ehegatten/Lebenspartner die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor beantragen, sogenanntes Faktorverfahren.
- Bei jedem Ehegatten/Lebenspartner werden die steuerentlastenden Vorschriften beim eigenen Lohnsteuerabzug angesetzt (z.B. Grundfreibetrag).
- Die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens wird berücksichtigt.
- Die Steuerklassenkombination IV / IV mit Faktor führt zu einer anderen Verteilung der Lohnsteuer zwischen den Ehegatten/Lebenspartnern als die Steuerklassenkombination III / V: die Lohnsteuer erhöht sich gegenüber der Steuerklasse III und vermindert sich gegenüber der Steuerklasse V.
- Ein etwaiger Freibetrag (z.B. wegen Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag) wirkt sich in der Berechnung des Faktors aus und wird daher nicht zusätzlich zum Faktor gebildet.
- Die Einreihung in die Steuerklasse IV mit Faktor ist zwei Jahre lang gültig.
- Wenn sich die Arbeitslöhne ändern, kann die Änderung des Faktors beantragt werden.
- Änderungen zu Ungunsten der Ehegatten/Lebenspartner (z.B. ein geringerer Freibetrag) müssen dem Finanzamt unverzüglich angezeigt werden.
Formular 'Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift beider Ehegatten / Lebenspartner. Dieses kann wie folgt eingereicht werden:
- Schriftlich (per Brief)
- Persönlich: mit Identitätspapier
- Durch Bevollmächtigten: mit Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht
Hinweis: Sofern das Antragsformular von beiden Ehegatten/Lebenspartnern unterschrieben ist, braucht bei einer persönlichen Antragstellung nur einer von beiden anwesend zu sein.
Voraussetzungen
Das Faktorverfahren können Ehegatten oder Lebenspartner wählen, die beide Arbeitslohn beziehen.Hinweise
- Ehegatten/Lebenspartner, die in die Steuerklasse IV mit Faktor eingereiht sind, sind für diese Jahre zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
- Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
- Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister (z.B. Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt) sind die Meldeämter verantwortlich.
§ 39f Einkommensteuergesetz
Weiterführende Links
-
Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2022 -
ELStAM, Arbeitnehmer, Freibeträge (Lohnsteuerermäßigung) -
ELStAM, Arbeitnehmer, Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und Lebenspartnern
Verantwortlich für den Inhalt
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe