Kfz Kennzeichen, Wunschkennzeichen reservieren und verlängern
Das Wunschkennzeichen kann bereits vor der Zulassung im Internet reserviert werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich das Wunschkennzeichen bei der Bearbeitung des Zulassungsantrages auszusuchen.
Wenn Sie bereits online ein Wunschkennzeichen reserviert haben, können Sie die Frist auf der gleichen Internetseite verlängern.
Zur Online-Reservierung des Wunschkennzeichens geht es über den Link "LBV-Wunschkennzeichen" und zur Reservierungsverlängerung über den Link "LBV-Wunschkennzeichen Reservierungsverlängerung" (beide siehe unten).
Voraussetzungen
Die Verlängerung der Reservierung über das Internet ist nur möglich, wenn diese auch ursprünglich online erfolgte und zudem noch nicht abgelaufen ist. Weiterhin benötigen Sie die Reservierungsnummer.Hinweise
- Kennzeichenreservierungen sind online bei sofortiger Zahlung möglich und gelten für 14 Tage.
- Die Reservierungsfrist kann bis zu viermal um jeweils 90 Tage gebührenpflichtig verlängert werden.
- Nach Ablauf der Reservierungsdauer ist das Kennzeichen wieder allgemein verfügbar.
- Dieser Online-Dienst ist gebührenpflichtig.
- Die Bezahlung der Gebühren und Entgelte erfolgt mittels e-Payment.
Für die Zuteilung des Wunschkennzeichens im Rahmen der Kfz-Zulassung werden zusätzlich 10,20 EUR erhoben.
Das Online reservierte Wunschkennzeichen kann durch eine beliebige Person reserviert werden, es muss nicht der künftige Halter sein.
Weiterführende Links
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LBV Kfz-Anmeldung -
LBV Online-Dienste -
LBV-Terminbuchungen -
LBV-Wunschkennzeichen -
Landesbetrieb Verkehr (Kontaktdaten) -
LBV-Wunschkennzeichen Reservierungsverlängerung
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