Sobald Sie ausweispflichtig sind, benötigen Sie in Deutschland einen Personalausweis oder einen Pass.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Ausweispflicht befreit werden, wenn Sie keinen Ausweis beantragen oder nutzen können.
Sie können die Befreiung als Vormund, in Vertretung oder als bevollmächtigte Person beantragen, wenn die betroffene Person es nicht selbst tun kann.
Die Befreiung dient zur Erleichterung für Betroffene. Menschen, die zum Beispiel schwer erkrankt oder pflegebedürftig sind.
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der betroffenen Person
- Ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung, aus der hervorgeht, dass die betroffene Person nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann
- Wenn Sie die betroffene Person betreuen, zusätzlich: Ihr Personalausweis oder Reisepass und Ihren Betreuerausweis
- Wenn Sie von der betroffenen Person bevollmächtigt wurden, zusätzlich: Ihren Personalausweis oder Reisepass und die Vollmacht
Voraussetzungen
Die genauen Voraussetzungen sind sehr individuell und hängen von Ihrem Einzelfall ab. Die nachfolgenden Voraussetzungen können zu einer Befreiung führen:
- Sie oder die betroffene Person ist voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtungen untergebracht.
- Sie oder die betroffene Person können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
Hinweise
Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht dient nicht als Ausweis- oder Passersatz. Die betroffene Person kann sie beispielsweise nicht als Dokument für eine Auslandsreise nutzen.
Gebühr
- Vorkasse
- Nein
Handlungsgrundlagen
Personalausweisgesetz (PAuswG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
Rechtsbehelfe
Beschwerde
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online stellen:
- Sie rufen den Online-Dienst über die Internetseite des Hamburg Service auf.
- Sie verbinden sich mit der BundID oder Elster-Zertifikat, womit Ihre persönliche Daten ausgelesen und automatisch ausgefüllt werden.
- Sie geben Ihre Kontaktdaten an.
- Sie wählen aus, ob Sie für sich selbst oder für eine andere Person die Befreiung von der Ausweispflicht beantragen.
- Sie geben die persönlichen Daten der zu befreienden Person an, wenn es nicht Sie selbst sind.
- Sie wählen den zutreffenden Fall aus, der eine Ausweispflichtbefreiung erlaubt.
- Sie laden die erforderlichen Nachweise hoch.
- Ihnen wird die Zusammenfassung angezeigt, wo Sie ihre Daten prüfen.
- Sie übermitteln das Formular und haben anschließend die Option, dieses als Bestätigungsdatei runterzuladen.
- In der Regel erhalten Sie die Befreiung von der Ausweispflicht per Post, welche mit dem abgelaufenen Personalausweis gültig ist und als Identifikation der befreiten Person dient.
- Sie vereinbaren einen Termin.
- Sie beantragen die Befreiung als betreuende oder bevollmächtigte Person persönlich bei der zuständigen Stelle.
- Sie sprechen dazu bei der zuständigen Stelle mit den erforderlichen Unterlagen vor.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht für die betroffene Person.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
circa 10 Minuten
