Ausnahmegenehmigung, Befreiung von der Gurtanlegepflicht
Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden.
- formloser unterschriebener Antrag mit Begründung
- ärztliche Bescheinigung, in der der Arzt bescheinigt, dass der Antragsteller aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung den Sicherheitsgurt nicht anlegen darf und befreit werden muss
- Vorlage des Personalausweises
Voraussetzungen
Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
§ 21a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
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