Kfz Ummeldung, innerhalb von Hamburg ohne Halterwechsel, Unternehmen, Adressänderung
Bei einem Umzug innerhalb von Hamburg muss die Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit letzter Meldebestätigung,
- Firmennachweis (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen)(nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über die neue Anschrift (z.B. die neue Gewerbeanmeldung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Ist noch keine Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II) ausgefertigt worden, so sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorzulegen
- Terminkunden zusätzlich die Terminbestätigung
- Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises der/des Zeichnungsbefugten
- Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Voraussetzungen
Der Betriebssitz oder der Ort der Niederlassung des Unternehmens oder des Gewerbetreibenden ist Hamburg.Hinweise
Sie können die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I in der Zeit von montags bis freitags von 7 bis 12 Uhr ohne Termin durchführen. Bitte beachten Sie dabei, dass im Laufe des Tags mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.Weiterführende Links
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LBV Kfz-Anmeldung -
LBV Online-Dienste -
LBV-Mobil -
LBV-Terminbuchungen -
LBV-Wunschkennzeichen -
LBV Zulassungsvollmacht -
LBV, SEPA-Mandat für Kfz-Steuer -
Landesbetrieb Verkehr (Kontaktdaten)
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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