Aufenthalt zum Zweck der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer und Freiberufler.
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, heller Hintergrund
- Firmenprofil (für Freiberufler nicht erforderlich)
- Businessplan (für Freiberufler nicht erforderlich)
- Geschäftskonzept (für Freiberufler nicht erforderlich)
- Kapitalbedarfsplan (für Freiberufler nicht erforderlich)
- Finanzierungsplan
- Ertragsvorschau
- Lebenslauf
- Krankenversicherungsnachweis
- Berufserlaubnis, sofern sie für die Berufsausübung erforderlich ist (z.B. Anwaltszulassung)
- Angemessene Altersvorsorge (nur wenn das 45. Lebensjahr bereits erreicht ist)
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur selbständigen Erwerbstätigkeit, beziehungsweise Existenzgründung ist ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis, eine positive Auswirkung auf die Wirtschaft, sowie eine gesicherte Finanzierung.Voraussetzung für die Zulassung zur freiberuflichen Tätigkeit ist ein öffentliches Interesse an dieser Tätigkeit.
Hinweise
Für folgenden Personenkreis ist außer den bezirklichen Ausländerabteilungen auch das Hamburg Welcome Center (HWC) ansprechbar:- Beschäftigte aus den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
- Hochqualifizierte ab 66.000 EUR Bruttojahresgehalt
- Forscherinnen und Forscher
- Selbständige Erwerbstätige, Freiberufler/innen
Weiterführende Links
-
Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Hamburg) -
Ausländerangelegeheiten -
Merkblattübersicht zu Einreiseangelegenheiten (Visum) der Zentralen Ausländerbehörde, HTML -
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet -
Online-Dienst: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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