Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern
Wenn Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten Staatsangehörigen der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums und er selbst keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, kann eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern bei der zuständigen Ausländerabteilung beantragen werden.
- Gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, heller Hintergrund
- Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU- Bürger (z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft)
- Krankenversicherungsschutz
Voraussetzungen
- In Hamburg lebender EU-Bürger oder Staatsangehöriger Islands, Liechtensteins oder Norwegens, der freizügigkeitsberechtigt ist
- selbst kein EU- oder EWR-Bürger ist
- anerkannte Ehe oder gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem EU-Bürger
- minderjähriges lediges Kind des EU-Bürgers
- Elternteil des EU-Bürgers
Hinweise
Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern können eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind.Weiterführende Links
-
Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Hamburg) -
Ausländerangelegeheiten -
Merkblattübersicht zu Einreiseangelegenheiten (Visum) der Zentralen Ausländerbehörde, HTML -
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet -
Online-Dienst: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
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