Onlinedienst: Bauantrag - Laufende Antragsverfahren
- Dieser Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, zu Ihren bereits gestellten Bauanträgen den aktuellen Verfahrensstand und die Daten einzusehen.
- Außerdem können Sie über dieses Verfahren Unterlagen nachreichen.
- Auf der Internetseite der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt erhalten Sie Informationen rund um das
Thema Bauen in Hamburg . Hier finden Sie auch die weiteren, dem Antrag beizufügenden Formulare zum Herunterladen. - Als Antragsteller/in des HamburgService - Bauantrag ist man automatisch berechtigt, den Vorgang einzusehen.
- Mit dem HamburgService - Bauantrag-Laufende Antragsverfahren kann auch die Berechtigung zur Einsicht in einen Vorgang angefordert werden. Diese Einsicht kann nur von der Bauherrin / dem Bauherrn erteilt werden.
- Aus Sicherheitsgründen wird die Anmeldung zur Nutzung des HamburgService nach 20 Minuten ohne registrierbare Aktivität ungültig. Die bis dahin eingegebenen Daten gehen verloren.
- Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) gem. der für Hamburg geltenden Bauvorlagenverordnung einzureichen.
- Bauvorlagen können nach näherer Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 81
Absatz 6 HBauO in der jeweils geltenden Fassung nachgereicht werden; sie bleiben dann bei der Beurteilung der Vollständigkeit der Unterlagen und der an diese geknüpften Fristen nach § 61 Absatz 3 und § 62 Absatz 1 außer Betracht. - Weiterhin gilt §67 HBauO Bauvorlageberechtigung.
Voraussetzungen
Nutzungsberechtigung:- Bevor Sie die Online-Dienste Bauantrag oder Bauantrag laufende Antragsverfahren das erste Mal nutzen, ist es notwendig, sich kostenlos für den HamburgService zu registrieren.
- Zur Nutzung des Verfahrens Bauantrag-Laufende Antragsverfahren ist die Sicherheitsstufe 1 ausreichend
Hierzu bei Nachfragen der Hinweis zum Masteruser bei der Registrierung als Firma:
Es werden mindestens 2 E-Mail Adressen benötigt!
Der Master-User kann:
- Benutzer einrichten, berechtigen, ändern, löschen,
- einen 2. Master-User als Vertreter einrichten (wird empfohlen),
- Online-Dienste nicht selbst nutzen.
Wichtig: Ein Master-User hat nur administrative Befugnisse. Möchte die als Masteruser registrierte Person selbst Online-Dienste nutzen, muss sie sich zusätzlich als Benutzer mit einer weiteren E-Mail-Adresse einrichten.
Hinweise
Haben Sie Fragen zum Bauantragsverfahren? Bitte nutzen Sie die DienstleistungHaben Sie technische Fragen zur Online-Anwendung? Bitte nutzen Sie den technischen Gateway Support über 040 428 28 1234
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http://www.hamburg.de/bauordnung/ -
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?st=lr
Weiterführende Links
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Bauantrag -
HamburgService - Online-Dienste - Registrierung -
Wege zur Baugenehmigung -
Bauantrag - Laufende Antragsverfahren -
Flyer Bauantrag-Online -
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