Gartenberegnungsbrunnen
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Voraussetzungen
nicht angegebenHinweise
Grundsätzlich müssen alle geplanten Brunnenbohrungen beim Referat W 12 der Behörde für Umwelt, Klima,Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA, Amt für Wasser, Abwasser und Geologie, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers (W 12, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg) angemeldet werden.
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Weiterführende Links
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Gartenberegnungsbrunnen -
Gartenbrunnen - Merkblätter -
Anzeigeformular - Errichtung Gartenbrunnen / Bohranzeige -
Norddeutsche Bohranzeige Online -
Gartenberegnungsbrunnen - online
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