Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
Der Rundfunkbeitrag deckt alle Rundfunkgeräte, Smartphones und Computer innerhalb der Wohnung sowie die privaten Autos aller Bewohner ab. Zahlt ein Bewohner den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht aller in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Haben Sie eine Zweitwohnung, so müssen Sie dafür einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag erfolgt automatisch, solange Sie keine anderen Angaben machen.
Haben Sie innerhalb einer Wohnung bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt, melden Sie sich bitte bei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln oder gehen Sie online (s. Links).
Voraussetzungen
Beitragspflichtig im privaten Bereich sind: Wohnungen volljähriger PersonenHinweise
Beginn der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.
Das bedeutet:
- dort wohnen,
- dort gemeldet sein,
- im Mietvertrag als Mieter genannt sein
Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht endet zum Ende des Monats, in dem dies mitgeteilt wird. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt beendet ist und die Bewohner ausgezogen sind.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht.
Voraussetzung ist, dass:
- diese Wohnung von niemandem bewohnt wird
- kein Mietvertrag besteht
- keine Person für diese Wohnung beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist
Weiterführende Links
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Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag -
Rundfunkbeitrag Kontaktformular -
Rundfunkbeitrag - Informationen in anderen Sprachen
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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