Gewerbeabmeldungen, Handelskammer Hamburg
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeabmeldungen zwingend vorgeschrieben. Bei jeder Gewerbeabmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an - das zuständige Finanzamt - die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer - die jeweilige Berufsgenossenschaft - das staatliche Amt für Arbeitsschutz. Soll ein Vertreter die Meldung für Sie vornehmen, so ist hierfür dessen persönliche Vorsprache in der Gewerbemeldestelle erforderlich. Der Vertreter benötigt eine schriftliche Vollmacht und muss sich ausweisen können.
Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
Hinweise
Die Abmeldung eines Gewerbes kann auch durch eine nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Gewerbeabmeldungen werden auch im Bezirksamt des Betriebssitzes und in der Handwerkskammer Hamburg entgegen genommen.Weiterführende Links
-
Handelskammer Hamburg -
Gewerbeabmeldungen, Bezirke -
Gewerbeabmeldungen, Handwerkskammer Hamburg -
Gewerbeanzeige Online
Verantwortlich für den Inhalt
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe