Abfall und Entsorgung - Anzeige zum Handeln und Makeln von Abfällen
(Hamburg) Das gewerbsmäßige Befördern, Sammeln, Handeln und Makeln ungefährlicher Abfälle müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Wer ungefährliche Abfälle sammelt, befördert, handelt oder makelt, muss seine Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde einmalig anzeigen. Dies gilt seit dem 1. Juni 2014 auch für sog. wirtschaftliche Unternehmen (z.B. Handwerksbetriebe). Mit der Anzeigepflicht soll erreicht werden, dass alle Unternehmen, die eine der genannten abfallbezogenen Tätigkeiten durchführen, bei der jeweils zuständigen Behörde registriert sind.
Für das Anzeigeverfahren werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Antragsformular
- Kopie der Gewerbeanmeldung, wenn die angezeigte Tätigkeit Ihres Unternehmens nicht im Handelsregister als Gegenstand erkennbar ist
Voraussetzungen
nicht angegebenHinweise
Vermittlungs- und Handelsgeschäfte mit gefährlichen Abfällen müssen in der Regel gemäß § 54 KrWG angezeigt werden.
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) (gesetze-im-internet.de)
Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
§ 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Weiterführende Links
-
Beförderer, Händler, Makler nach dem KrWG -
Kontakt Abfallbeförderung -
§ 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) -
Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) -
§ 72 Absatz 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Anzeigen können online über das folgende Portal gestellt werden:
Hilfe auf dem Portal in der obersten Zeile.
Sollten Sie das elektronische Verfahren nicht nutzen können, finden Sie hier auch ein ausfüllbaresPDF-Formular für die Anzeige nach § 53 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz). Dieses können Sie per Mail oder Post an uns senden, wenn Ihr Unternehmen den Hauptsitz in Hamburg hat.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Immissionsschutz und Abfallwirtschaft - I 322 -
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
abfall@bukea.hamburg.de
eAEV (elektronisches Anzeigen- und Erlaubnisverfahren)
Sollten Sie das elektronische Verfahren nicht nutzen können, finden Sie hier auch ein ausfüllbares
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Immissionsschutz und Abfallwirtschaft - I 322 -
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
abfall@bukea.hamburg.de
Verantwortlich für den Inhalt
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe