Lärmschutz-Schutz vor Lärm
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Im Rahmen des passiven Verkehrslärmschutzes (z. B. Einbau von Schallschutzfenstern, Dachdämmung und Schallschutz im Außenwohnbereich) sind finanzielle Entschädigungen möglich. Anspruchsberechtigt sind nur Grundeigentümer, Erbbauberechtigte und Wohnungseigentümer. In Hamburg sind die Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter zuständige Dienststellen.
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Voraussetzungen
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Weiterführende Links
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Fluglärm in Hamburg -
Lärmschutz - Ansprechpartner -
Fluglärmschutzbeauftragte - Schutz vor Lärm -
Fluglärm und Lärmschutz (Hamburg Airport) -
Lärmschutz: Schienen- und Straßenverkehr -
Lärmminderung -
Verkehrslärmschutzverordnung-16. BlmSCHV -
Lärmaktionsplan Hamburg 2013 - Stufe 2 -
Lärmkarten
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