Onlinedienst: Nachtarbeitsgenehmigungen (Bau)
Im Verlauf der Online-Antragstellung benötigen Sie:
- Ansprechpartner, Telefon fest und mobil sowie die E-Mail-Adresse der ausführenden Firma/Person
- Die Schalldruckpegel dB(A) nach ISO 6394 der einzusetzenden Maschinen und Geräte
- Welche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind
- Eine Immissionsprognose (Eine Berechnungshilfe finden Sie hier:
Excel-Sheet ) - Eine Begründung des überwiegenden öffentlichen Interesses für die Durchführung der Arbeiten
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 7 (2) der 32. BImSchV ist gebührenpflichtig nach § 1 Absatz 1 der Umweltgebührenordnung (UmwGebO) vom 05.12.1995 (HmbGVBL 1995, S. 365) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.3.24 der
Anlage 1 zu der gen. Gebührenordnung.
Bestätigungen (Duldung, Zustimmung, Ablehnung von Nachtarbeit) sind gemäß § 2 Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1986 S. 37) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. Ziffer 5b der Anlage 1 zum GebG
gebührenpflichtig.
Voraussetzungen
nicht angegebenHinweise
BSWLärmintensive Bauarbeiten sind an Werktagen zw. 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr untersagt und nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.
Weiterführende Links
-
Wege zur Baugenehmigung - Gesetze, Bestimmungen, ... in Hamburg -
Immissionsprognose für das Bauvorhaben -
Digitale Verfahren -
Antrag auf Nachtarbeit - Bau (Online)
Verantwortlich für den Inhalt
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe