Baulasten, Abwasserbeseitigung
nicht angegeben
Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge werden die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen, wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken finanziert. Neben den Anschlussbeiträgen kann ein Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen gefordert werden.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Eintragung einer Baulast:
- Antrag auf Baulasteintragung (formlos)
- Grundbuchauszug für die betroffenen Grundstücke des Baulastgebers (sollte eine Auflassungsvormerkung für zukünftige Käufer des Grundstücks eingetragen sein, so ist eine Zustimmung zur Eintragung der Baulast durch diese Käufer vorzulegen)
- Eigentumsnachweise oder Grundbuchauszug für die betroffenen Grundstücke der Baulastnehmer
- Bei Grundstückseigentümern, die Unternehmen sind: Handelsregisterauszug
- Darstellung der Schmutz- und Regenwasserleitungen von allen Gebäuden auf sämtlichen betroffenen Flurstücken
- Flurkarte bzw. aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte)
- Sielkatasterauszug (Kopie)
Voraussetzungen
nicht angegebenHinweise
Für allgemeine Baulasten (Zuwegung, Strom, Gas, Wasser...) wenden Sie sich bitte an dieBauprüfabteilungen der Bezirke.
- Ist bei der Planung eines Vorhabens eine Baulast zu berücksichtigen, siehe Baulastenverzeichnis (Rubrik "Links")
- Sie möchten eine benötigte Baulast eintragen lassen, siehe Bauantrag (Rubrik "Links")
- siehe auch : Verwaltung Bestandsflächen (Rubrik "Links")
- § 4 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
- § 6 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
Weiterführende Links
-
Bauantrag -
Baulastenverzeichnis -
Verwaltung Bestandsflächen -
Bauprüfdienst - Baulasten -
Baugenehmigungen und Sielanschluss -
Baulasten für die Abwasserbeseitigung - Flyer -
Anlage Abwasserbeseitigung
nicht angegeben
Verantwortlich für den Inhalt
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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