Die Versicherungsbescheinigung dient der Versicherung als Nachweis, dass der verlorene Gegenstand nicht als Fundsache im Zentralen Fundbüro Hamburg abgegeben wurde.
In der Regel benötigen Sie eine Versicherungsbescheinigung für verlorene Fahrräder oder Hörgeräte.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Reisepass
- gegebenenfalls: Eigentumsnachweis z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg
- gegebenenfalls: Diebstahlsanzeige der Polizei (bei Fahrrädern zwingend erforderlich)
- gegebenenfalls: Rahmennummer/Seriennummer (bei Fahrrädern)
- gegebenenfalls: Seriennummer (bei medizinischen Gegenständen zwingend erforderlich)
Voraussetzungen
Sie haben einen Gegenstand verloren.
Der verlorene Gegenstand wurde nicht im Zentralen Fundbüro Hamburg abgegeben.
Sie benötigen eine Bescheinigung darüber für Ihre Versicherung.
Hinweise
Sie müssen die Bescheinigung für Ihre Versicherung persönlich beantragen. In Ausnahmefällen können Sie die Versicherungsbescheinigung schriftlich beantragen. Der Antragsteller muss sich ausweisen und einen Eigentumsnachweis zum verlorenen Gegenstand vorlegen.
Wenn Sie die Bescheinigung per Post beantragt haben (Ausnahmefälle), fällt eine Gebühr in Höhe von 10 EUR zuzüglich der Portokosten an. Überweisen Sie diese vorab auf das Konto der zuständigen Stelle. Nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle, dem Zentralen Fundbüro auf.
Handlungsgrundlagen
Keine
Rechtsbehelfe
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
Sie erscheinen persönlich bei der zuständigen Stelle und beantragen die Bescheinigung für Ihre Versicherung.
Alternativ können Sie eine andere Person beauftragen, die Bescheinigung für Sie abzuholen.
- Sie weisen sich aus und legen die erforderlichen Unterlagen vor.
- Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Wenn Ihr verlorener Gegenstand nicht abgegeben wurde und Sie einen geeigneten Eigentumsnachweis vorgelegt haben, erhalten Sie die Bescheinigung für Ihre Versicherung.
Fristen
Wenn Sie einen medizinischen Gegenstand verloren haben, wird Ihnen 2-3 Wochen nach dem Verlust die Versicherungsbescheinigung ausgestellt.
Wenn Sie ein Fahrrad verloren haben, wird Ihnen die Versicherungsbescheinigung frühestens 10 Wochen nach dem Verlust beziehungsweise nach dem Diebstahl ausgestellt.
Fahrräder erhält die zuständige Stelle frühestens 10 Wochen nach Auffinden von der Polizei. Diesen Zeitraum benötigt die Polizei, um die gefundenen Fahrräder mit den Diebstahlanzeigen zu vergleichen und gegebenenfalls die Eigentümer ausfindig zu machen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 5 - 10 Minuten.
