Führungszeugnis, für privatrechtliche Zwecke
Führungszeugnisse werden vielfach zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen oder zur Arbeitsaufnahme bei einer Behörde gebraucht. Sollten Sie ein Führungszeugnis benötigen, dann teilt Ihnen dies ihr Arbeitgeber mit.
Führungszeugnisse können sowohl bei der Meldebehörde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden.
Falls der Antragsteller nicht in Deutschland lebt: Beantragung direkt beim Bundeszentralregister in Bonn (Tel.: +49 228 99410-40) oder über die Deutsche Botschaft im Ausland möglich. Alternativ können Sie jetzt Ihr Führungszeugnis auch online beantragen. Diese Dienstleistung zur Online-Beantragung wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz angeboten. Die bezirklichen Kundenzentren können daher keine Auskünfte und Hinweise zur Online-Beantragung geben - weder telefonisch noch persönlich.
Führungszeugnisse können sowohl bei der Meldebehörde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden.
Falls der Antragsteller nicht in Deutschland lebt: Beantragung direkt beim Bundeszentralregister in Bonn (Tel.: +49 228 99410-40) oder über die Deutsche Botschaft im Ausland möglich. Alternativ können Sie jetzt Ihr Führungszeugnis auch online beantragen. Diese Dienstleistung zur Online-Beantragung wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz angeboten. Die bezirklichen Kundenzentren können daher keine Auskünfte und Hinweise zur Online-Beantragung geben - weder telefonisch noch persönlich.
Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Wohnhaft in Hamburg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz.Hinweise
Das Führungszeugnis wird immer an die Meldeanschrift des Wohnsitzes geschickt, wo es beantragt wurde. Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich an das Kundenzentrum Hamburg-Mitte.
§§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Weiterführende Links
-
Online Termin vereinbaren, alle Kundenzentren -
Bundesamt für Justiz - Führungszeugnis online beantragen -
Kundenzentren Hamburg - Übersicht
Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
Der Sachbearbeiter leitet den Antrag an das Bundeszentralregister in Bonn weiter.
Von dort aus erhält der Kunde das Führungszeugnis.
Sie können auch den Online-Dienst des Bundesamtes für Justiz (s. Links) nutzen.
Der Sachbearbeiter leitet den Antrag an das Bundeszentralregister in Bonn weiter.
Von dort aus erhält der Kunde das Führungszeugnis.
Sie können auch den Online-Dienst des Bundesamtes für Justiz (s. Links) nutzen.
Verantwortlich für den Inhalt
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe