Visaangelegenheiten für Touristen
Für die Beantragung eines Touristenvisums für die Bundesrepublik Deutschland wenden sich Ausländer, die noch im Ausland sind, an die Deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Land.
GRUNDSÄTZLICH:
- 1 biometrisch lesbares Passfoto aus neuester Zeit (35x45 mm ohne Rand, Hintergrund hell und einfarbig. Muster - s. Link Bundesministerium des Innern)
- Gültiger Reise- bzw. Nationalpass
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Je nach Grund für die Visaverlängerung sind zusätzliche Unterlagen (z.B. ärztliche Atteste) erforderlich.
Hinweise
Eine Verlängerung auf insgesamt bis zu 90 Tage ist nach dem sogenannten Visakodex nur aus schwerwiegenden persönlichen Gründen, dringenden humanitären Gründen oder aufgrund von höherer Gewalt möglich.Die Verlängerung eines bereits abgelaufenen Visums ist ausgeschlossen. Zuständig ist in diesem Fall die Behörde für Inneres - Einwohner-Zentralamt.
Weiterführende Links
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Zentrale Ausländerbehörde - Hamburg -
Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel (externer Link) -
eAT - Elektronischer Aufenthaltstitel -
Einwohnerzentralamt - Informationen zum Ausländerrecht -
Aufenthalt / Niederlassung - Anträge (mehrsprachig)
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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