Verkehrszeichen, Durchführung des Auf- und Abbaus
Die Fachämter Management des Öffentlichen Raums der Bezirksämter sind für den Auf- und Abbau und die Wartung von Verkehrszeichen/Straßenschildern zuständig.
Es sind in diesem Fall keine Unterlagen vorzulegen.
Hinweise
Angeordnet wird der Auf- und Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ausschließlich von den Straßenverkehrsbehörden (in der Regel die örtlich zuständigen Polizeikommissariate/Wasserschutzpolizeikommissariate, s. Link). Sie bestimmen, wo und welche Zeichen anzubringen und zu entfernen sind. Bitte melden Sie festgestellte Schäden an Verkehrszeichen an den
Weiterführende Links
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Polizei - Mein zuständiges Polizeikommissariat -
Parkplatzabsperrung für Umzug -
Störungs- und Schadensmeldungen für Lichtsignal- und Beleuchtungsanlagen in Hamburg -
Verkehrszeichen, Anordnung des Auf- und Abbaus -
Melde-Michel
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